Rechte und Obliegenheiten der Regenten und Unterthanen in Beziehung auf Staat und Religion : eine Folge des Systems der moralischen Religion

222 row pen

ſs leztere verdient, ſeiner Wichtigkeit halber, einè eigne Entwifkelung-

Worauf kommt ès an, daß bey Vertheilung der Abgaben Proportion ſey? Jch antworte, im allgemeinen auf das Verhältniß der Abgaben gegen den wahren Beſizſtand. Und daraus entſteht ſo“ gleich wieder eine neue Frage, wornach der wahre Veſizſtand zu beurtheilen und wie er herauszubringen ſey? Dieß ſcheint die meiſte Schwierigkeit zu haben, weil man ohnmöglich den wahren Beſiſtand. des Unterthanen nach der bloſſen Summe der Häu ſer, Aefer, kurz , ſeiner Grundſtüke meſſen darf. Denn es giebt auſſer dieſem notoriſchen Beſizſtande noch unbekante und minder meßbare Güter der Unterthanen. Und oft ſind die allerreichſten Perſonen gerade die nicht, welche Grundſtúke beſizen. Judeſſen lieſſe ſich doch auch dieſes aufs reine bringen, wenn man .bey jeder Art der unbekanten Güter den gehörigen Weg zur - Entdekung einſchlagen wollte. Wir finden nehmlich hier viererley Klaſſen. - In die erſte gehören die Beſizer der Kapitalien und dieſe dúrften durch das bloſſe Geſez . daß alle ausſtehende Kapitalien dem Staate angezeigt werden múßten, gar leicht zu entdefen ſeyn, ſofecn der Geſezgebet die: Drohung hinzufügen wollte, daß der Creditor: jedes. Kapitals. verluſtig ſeyn ſollte, welches er vetſchwiege,. und daß es dex Debitor nicht zu bezahlen

ſchule

Ee