Rechte und Obliegenheiten der Regenten und Unterthanen in Beziehung auf Staat und Religion : eine Folge des Systems der moralischen Religion

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ber in ſeinev-Art das, vorzüglichſte und. beſte Stúüf

“Arbeit lieferte; c) den fleiſſigen Mann, der-in ſeinem Fache :awMenzge dex gelieferten Arbeit alle úbers traf, — durch öffentliches „0b —, durch Ehrenzeithen — durch, Erhöhung:des búxgerlichen Ranges durch Geldunterſtüzungen.- 1. Áig w. auszeichnen und ſeinem Geſchäftseifer neue Schwungfkraft Ge

5», Er RUE aber auch; be. dem allen ſorgfältig darauf bedacht ſeyn, ein richtiges, Verhältniß zwiſchen den Wirkungskreiſen ſeiner arbeitſamen Uaterthanenhervorzubringen und zu. erhalten damit nicht der Eifer fúr einige Arten der Produfte und Fabrikate die übrigen verſchlechtere. oder ganz vernachläſſige, woraus ſonſt groſſe Ugbeguemlichkeiten 1 und oft gar die größte Noth im Lande entſtehen könnte. Dazu gehört a) daß er vor allen Dingen auf die möglichſe Ausbreitung und Vervollkommnung des Aketbaus und der Viehzucht ſehe, welches die erſte und vornehmſte Quelle des wahren Reichthums eines Landes bleibt — daß er folglich Handel und Fabriken, dieſer wichtigen Quelle ſubordinire, und darúber ein wachſames- Auge habe, daß die für ſie erforderlichen Hände ihr nicht durch jene entzogen und vermindert werden — b;) daß. er beym Akerbau ſelbſt geldgierige Spekulgtionen. hindere und cine proportionirte Erzeugung aller Saudtbedar tae

verariſtalte. S. IX, 5.6 6»