Rechte und Obliegenheiten der Regenten und Unterthanen in Beziehung auf Staat und Religion : eine Folge des Systems der moralischen Religion

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ein Land, woSekten ſind, welches man will, ſo wird man úberall Menſchen finden, welche entweder von den eigenthümlichen Lehrſäßen der Sekten gar nichts glauben, oder do wenigſtens manches davon theils verwerfen, theils anders ſich vorſtellen, als es der herrſchende Lehrbegrif der Sekten mit fich bringt. Ueberall finden ſich andersglaubende Menſchen. Ueberall, unter Zutheranern , Kalviniſten, Katholiken , Mennoniſten u, ſw. leben Menſchen in ungeheurer Anzahl, welche zum Theil mit dem herrſchenden Lehrbegrifſe nicht zufrieden find, zum Theil denſelben ganz verwerfen und blos die allgemeine naturliche Religion annehmen. Ja man kan mit Zuverläſſigkeit behaupten , daß heutzutage in alLen Staaten , wo Aufklärung beginnt , ein Drittheil Unterthanen halbe oder ganze Naturaliſten ſind, “ und ein anderer Drittheil wenigſtens ſolche, die den herrſchenden Lehrbegrif keiner einzigen Sefteg a n z für * wahr halten. Jſ es nun für dieſe zahlloſe Menge Menſchen nicht offenbare Gewaltthätigkeit, daß man jene Sekten privilegirt und ihnen ausſchlieſſende Rechte ‘an der öffentlichen Gottesverehrung und an denen für ſie beſtimmten Fonds und Gebäuden extheilt hat? und daß man ſonach diéſen andersglaubenden Unterthanen die ihnen verwerflichen Lehren auforingt? daß man fie zwingt, dieſe Lehrſäze zu hôs xen, ſie in Gebeten und Geſängen auszudrücfen ? daß man folglich ihre herzliche Theilnehmung an der öffent-