Rechte und Obliegenheiten der Regenten und Unterthanen in Beziehung auf Staat und Religion : eine Folge des Systems der moralischen Religion

Und wenn gerechte und weiſe Fürſken denſelben Bes folgen und die öffentliche Religion lediglich auf die allgemein geltende vernünftige Religion einſchränken wollten, ſo würden ſie dadurch nicht uur tauſead' und abex tauſend Unterthanen ihre naturlichen Rechte | wiedergeben, ſondern auch zu gleicher Zeit allen Religionsbedrufungen , allem Gewiſſenszwange , allex Prieſterthranney, ailem Aberglauben , allem. Reli_gionshaſſe, allen Verfolgungen — auf ARE ein Ende inachen, |

/ “Und ſollte man etwa dieſe hier vertheidigte Sa« che der Menſchheit von Seiten der Politik und der“ Staatsfunſk bedenklich inden? Soilte man wohl ineinen, das allgemeine- Menſchenrechte in dem Falle unterdrüft und aufgeopfert werden müßten, wenn das politiſche Intreſſe der Groſſen dabey litte? Jch ſchäime mich „ auf ſolche Fragen antworten zu müſſen und doch will ih es, und zwar mit. den Worten eis nes Schriftſtellers, welcher dieſe Materie Heli ‘erſchöpft zu haben ſcheint, :

2 Er geht von dem Hauptzweifel aus: ob den

wohl das Voll — ohne alle Autorität und poſitive Religion — im Zaume gchalten und zur willigen Unterwerfung unter ail und' jede Geſcze des Staats geleitet werden möge? |

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