Rechte und Obliegenheiten der Regenten und Unterthanen in Beziehung auf Staat und Religion : eine Folge des Systems der moralischen Religion

292 a dar glauben und thun; was man es zu glauben und zu thun“ gewöhnt hatte, Es wird Wahrheit haben, wenn manes Wahrheit gelehrt hat, und- es-wird Gutes thun „* wenn man ibm wirklih gute-Regeln vorgetragen hatte, Aber — es wird auch das ungereimteſte Zeug glauben und: volibringen , ſobald es von ſeinèm Föhrer war gemisleitet worden. Alſo das erſte Kind: wird eine Frucht des glüklichen: oder unglüklichen Ohngefehrs ſeyn, Nicht ſo ‘das .anx dére, Das añdère wird’, wenn es auh die beſten Führer gehabt hätte, nie reine Wahrheit und veſte Nichtigkeit im. Handeln bekommen, wenn es ſeiner Fúhror beraubt würde „ ehe es zur Reife des Geiſtes gelangte, Es wird , ſich ſelbſt überlaſſen, auf taus ſend unrichtige und- verkehrte Vorſtellungen! und Ur« theile und’ eben ſo auch auf tauſend unrechte Handlungen gerathen, Seine Vernunft würde es, weil ſiè even noch feine Reife hat, oft irre führen,

Und ſchet , ihr lieben Fürſten und Könige! mit dieſen zwey Kindern könnt ihr eure beyden Klaſſen von Unterthanen vergleichen, Die Nation oderx der Theil der Nation, wo Slaube an- poſitive Res ligion herrſcht, gleicht ganz jenem erſten Kinde, das, bèg verbundnen Augen, Euch willig glaubt, was Ihr ihm in Euren privilegirten Katechismen und Geſangsbüchern vordrüfen laſſet und — willig thut , was eure Geſezbücher enthalten: das aber nur ſolange

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