Reglement für die eidgenössischen Trupen über die innern Einrichtungen, die Disziplin und die Dienst-Ordnung für jeden Grad

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gen mit Sanftmuth anhören und. die Untergebenen nicht durch rauhes und ungeſtúümes Weſen von ſich entfernen. Dennoch darf er nie zugeben , daß er den ganzen Tag mit Anſuchen und Meldungen die oft ſehr unbedeutend ſind , geplagt werde. Nicht nur würde der Hauptmann die Zeit für ſeine andevra Verrichtungen verlieren und er müßte den ganzen Tag zu Audienzen bereit ſeyn, ſondern es würde ſich auch oft ereignen , daß er Beſcheide oder Bewilligungen geben müßte, von welchen die Ofs ſiziere dex Kompanie entweder keine Meldung oder ſelbe zu ſpât erhalten würden , wodurch denn oft Strafen , Misverftand und Nachtheil des Dienſtes erwachſen könnte, „Sowohl darum , als auch damit der Hauptmann ſelbſt nicht durch falſche oder unverdiente Anſuchen und Anbringen hintergangen werde, ſol nicht zugegeben werden, daß zu allen “ Stunden des Tags Meldungen geſchehen, Es iſt ganz etwas anders , wenn ein Mann Privatanges “legenheiten dem Hauptmann vorzutragen hat - oder denſelben in dieſer oder jener Angelegenheit um Nath oder Unterſtüzung anzuſuchen wünſcht; in ſol« chen Fällen wird jeder Hauptmann und jeder andere Offizier gemas ſeiner Pflicht , ſtets williges Gehör geben : alles aber was auf Dienſt Bezug har, z. B, Meldungen um Erlaubniß zum Arbeiten außerhalb dex Kaſerne, Anſuchen um nicht allen