Reglement für die eidgenössischen Trupen über die innern Einrichtungen, die Disziplin und die Dienst-Ordnung für jeden Grad

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Von den Verhaltungen und Verrichtunger auf Wachten und Poſten werde ich ebenfalls beſſer unten ſprechen. ¡

Wénn aber auch nux wie hier angenommen wird , drey odex ſehs Mann auf die Wache kommen , ſo muß doch immer die gleiche Ordnung beobachtet werden, das heißt : eine Viertelſtunde bevor der Tambour rappeliert , müſſen die Ordinare Schefs ihre Mannſchaft , welche auf die Wache Xommt, antretten laſſen und viſitiren ob die Montur ſauber und nicht verriſſen, die Schuhe gepust , die Haare geſtrählt , der Bart raſirt , ob das Gewehr ine und auswendig roſtfrey , gepußt und. in gutem brauchbarem Stand ſey. *). Jt etwas nicht in der Ordnung ſo láßt er es — wenn es die Zeit geſtattet — ſogleich no< verbeſſern, giebt dem Mann cinen Verweis oder nach Umſtänden beſtimmt er ihm ein Straffochen oderHolzholen oder dergleichenKompanieund Kaſerne-Avbeiten , welche er zu verrichten hat, wenn er von der Wache kömmt. Jm entgegenges ſeßten Fall aber wenn nehmlich die Zeit zu kurz iſ zeigt er ſolches dem Feldweibel an, zum Beweis -

*) So oft der Soldat auf Wacht , Detaſchement , Ordonnanz , u. dgl. in Dienſt kfömnit, muß ex immer einen guten Flintenſtein auf dem Gewehr hahen, (Siehe Seite 3) Wenn er aber zum Exerzieren ausrüft , ſo raubt er Horn oder Holz auf, um die Batterie ( Pfannende>kel) niht zu verderben,

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