Reglement für die eidgenössischen Trupen über die innern Einrichtungen, die Disziplin und die Dienst-Ordnung für jeden Grad

— 66 =

daß ex ſeine Leute unterſucht habe, Der Feldiweibelt “zieht die Mannſchaft, ſobald rappelirt wird , zuſam - inen, und der Hr. Juſpektions - Offizier macht nun ebenfalls wieder genaue Juſpektion im Beyſeyn desFeldiveibels und der Ordinare - Scheſs. Der erſtere meldet ihm, was ex oder die Ordinarenz Schefs fehlerhaftes gefunden, und der Offizier von der Jniſpektion orduet> die Strafen an, wenn ſelbe für geringe Fehler nicht ſchon bereits durch dit Ordinare-Schefs oder den Feldweibel ſind auferlegt worden. e Sobald die Wache aufgezogen iſt, und went ſich der Hr. Hauptmann und die andern Hrn. Offis iers der Kompanie nicht zu dieſer Zeit in dex Kaſerne eingefunden haben , ſo“ begiebt ſich der: Korporal von der Jnſpektion zu den Hrn. Offiziers und méldet, daß nichis neues bey der Kompanie ey , der Jnſpektions - Offizier nebſt dem Feldweibel ſhingegen gehen zu dem Hr. Hauptmann und machen ihm dieſen Rapport , oder bringen dasjenige vor, / was ſich allenfalls neues zugetragen habe: ſile ems pfangen zugleich den gewöhnlichen Tagbefehl ‘in Betref der abzuhaltenden Appelle , u. dgl. von dem Hauptmann , welchen der Feldweibel aufſchreibt, und denen Hrn.“ Offiziers überbrinat , indem hiex vorausgeſezt wird, daß die Hrn. Offiziers nrit Ausnahme des Juſpektions - Offiziers, ſich nicht bey