Reglement für die eidgenössischen Trupen über die innern Einrichtungen, die Disziplin und die Dienst-Ordnung für jeden Grad
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bey den Apyellen einſinden und nicht glauben, ſie hâtten ſich gar nicht? um die Kompanie zu bekúmmern ; es ſeye ja genug, wenn der Offizier von dex Juſpekriou ‘anwelend (ey,
Sind bey dem Apyvell keine andere Offiziere als der Inſpektions - Offizier gegenwärtig, ſo macht der Feldwebel demſelben den Rapport, ob «alles gegenwärtig iſt was anweſend yn ſoll , oder mele det, wer fehle und zugleich ‘was ſich ſeit leztem Appell neues zugetragen habe; z. B. wer auf Or» donanz oder mit Urlaub abgegangen , oder erkrankt ſey, u. ſ, w. i
Jſ dieſer Rapport gemacht, ſo lieſt dex Felde weibel der Mannſchaft den Beſchl (die Ordre ) vor welchen er von dem Hr. Hauptmann den Auftrag evhalten hat, befannt zu machen. Er fragt hierauf den Offizier von der Juſpektion, ob dieſer noch etwas deizufügen habe, welches derſelbe verrichtet , indem er z, B. die Leute zur Reinlichkeit mahnt , oder zur genauen Befolgung dev Dienſtverhaltungen auf Wachen und Poſten u. dal. Wenn dieſes gee ſchehen i, ſo fommandiert der Feldweibel den Bs Dienſt auf den folgenden Tag, und läßt ſodann Rechts wn fegrt, Rechts oder Links um machen und abtretten, ausgenommen der Hu. Offizier wollte einige Bewegungen mit der Kompanie zur Uebung voriehimen.