Reglement für die eidgenössischen Trupen über die innern Einrichtungen, die Disziplin und die Dienst-Ordnung für jeden Grad

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und gekämmten Haaren erſcheinen. Ein Tambur rappellirt während drey Minuten: ſo wie dieſe aufs hôrt , fängt der Feldweibel an, die Mannſchaft ab» zuleſenz wer zu ſpät kömmt, muß beſiraft werden.

Die Kompanie wird vor dem Verleſen auf wey Glieder ranſchiert und abgetheilt ; die UnterOffiziere tretten auf ihre Pläze, oder wenu weiters mit der Truppe keine Bewegung vorgenommen

verden ſoll und es dev Hr. Hauptinann erlaubt -

ſo bleiben ſie vor der Front hinter dem Fe1dweibel

‘vie Seite 10 geſagt worden, damit ſie über die

abweſende Mannſchaft ſogleich Beſcheid geben können. Aus gleichem Grunde iſt der Fnſpektions - Korporal dem Feldweibel zur Seite.

Wird ein Mann abgeleſen, der auf der Wacht y mit Urlaub oder krank iſt, ſo giebt dex Ordinares Schef oder wenn dieſer im Dienſt iſ , dec Nachfolgende, welcher die Ordinare führt , Antwort, und zeigt an, wo ſich der Mann befindet. Der Korporal pon der Juſpektion giebt für jene Mannſchaft Ants wort , welche in der Zwiſchenzeit von cinem Appell zu dem andern abgegangen iſ, und wovon die Ordinare - Schefs keine Kenntniß haben. ;

Daß ſich der Juſpcktions - Offizier bey dem Appell einfindet , verſieht ſich von ſelbſt.

Der Hauptmann und die Offiziere werden wohl thun, wenn ſie ſich ebenfalls von Zeit zu Zeit