Reglement für die eidgenössischen Trupen über die innern Einrichtungen, die Disziplin und die Dienst-Ordnung für jeden Grad

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Leben wird ihm zur Gewohnheit, und er fällt voit einer Strafe in die andere. 1IEd f |

Ju jedem Fall entſteht für den Dienſt und für den Soldaten. ſelbſt, gleichex Nachtheil.

Vorzüglich müſſen die Unteroffiziere wegen Spielen um Geld im Auge behalten werden. Fre Spielkammeraden ſind meiſtens Gemeine; dieſen bleiben ſie ſchuldig, finden bey ihnen deſto leichter Kredit , da ſie dieſelben alsdann bey Dienſte gelegenheiteu dur< ihre Nachſicht zu entſchuldigon ſuchen, : E

Der Schwelger wird dur< eigene, Urſache frank, ſeine Kammeraden müſſen den Dienſt für ihn verſehen, er macht dem Staat Köſten, und leiſtet ihm nichts dafür.

Jeder kleine ſonſt unbedeutende Zufall wird be! dem Schwelger gefährlich ; oder legt ihn wenigſtens aufs Krankenbette, weil ſein Blut und ſeine Säfté verdorben und der Körper erſchöpft iſ: daß ſolche Soldaten vor dem Feind zittern, iſt begreiflich , dä ſie einen geſchwächten Körper , Leine Lebenskraſt haben , die ihnen Heiterkeit giebt, und jede Wunde ihnen tödlich werben kann.

“Bey jeder Strafe die dec Vorgeſezte auferlegt; muß {derſelbe vorzüglich zwey Dinge beobachten: F