Reglement für die eidgenössischen Trupen über die innern Einrichtungen, die Disziplin und die Dienst-Ordnung für jeden Grad

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‘übrig , und dex Offizier der Menſcheukenner iſt (und. dies zu werden, ſoll das Beſtreben eines jeden Offi» ziers ſeyn,) wird daſſelbe gewiß. finden, Jch habe bereits Seite 40-úber Nachſicht und ihre Schädlichkeit geſprochen. Ein ganz falſcher unüberlegtér Grundſaz iſt es, den erſten Fehler gar nicht, odee gelinde zu ſtrafen : dies heißt ſoviel als die Gelegens beit abwarten dieſen Fehler härfer beſtrafen zu können , und iſ alſo, ſeye ſie auh noch ſo gering, immer Grauſamkeit. 5

“Scharf ſtrafen „ will niht ſagen, tyranniſch mit _ſpizfindig ausgeſonnenen Strafen belegen; ein Verweis kann nach Umſtänden ſou (charfe Strafe ſcyn. Hier muß ich abermals auffordern + der Vors „geſezte lerne den Karakter ſeiner Untergebenen , ec lerne im Allgemeinen Menſchen kennen, und er wird paſſend zu ſtrafen verſtehen. Menſchenliebe befiehlt , „keinen Fehler ungeſtraft oder ungeahndet vorbeygehen zu laſſen ; was vielleicht anfangs Schwäche war, wird bald in Gewohnheit ausarten. Nicht nur jeder Offizier ſondern jeder Korporal hat. das Recht einen Untergebenen, der einen Fehler begangen hat, welcher Arreſt nach ſich zieht oder wo derſelbe als Vorbeugungsinittel nôthig wird, in Arreſt

_ſezzen zu laſſen ; ſey es in Kaſernenarreſt , Arreſt auf der Kaſernen oder Hauptwacht, oder aber auh : È 2