Reglement für die eidgenössischen Trupen über die innern Einrichtungen, die Disziplin und die Dienst-Ordnung für jeden Grad
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Fehler zu finden, Vorher, zur Zeit wo zur Voll ziehung des Befohkenen geſchritten werden ſoll , muß nachgeſehen, und im nöthigen Fall ermahnt werden. Man mache indeß aus dem. Biſitiren keinen Schlen-
drianz man unterſuche nicht jedeômal die gleiche
Sache und nicht immer zur gleichen Stunde; ſonſt beſorgt der Soldat nur das eine, und vernachläßigt das andere.
Bey Juſpekzionen muß vorzüglich auf das ge-
ſchen werden, was am- wenigſten in die Augen fällt.
Wenn das Unterfutter einer Montur genähet und ausgebeſſert worden, wenn unter den Bettern gekehrt und geiviſcht , in verſiekten Winkeln Spinnweben abgewiſcht ſind, 1, dgl. ‘ſo wird wahrſchein
lichrrweiſe das in die Augen fallende wohl beſorgt ſeyn...
“Das Viſitiren einer Truppe fordert ein ſcharfes
und. geuübtes Auge, Wenn eine Truppe ausrükt , 0" ‘iſ ſie ſ< im Ganzen ähnlich und ſie kann ziemlich:
gut ausſchen , ohne daß ſie diesfalls Lob verdiente.
Dev’ verſtändige Offizier wird einzeln unterſu-
cen, und ſich nicht: durch äußere Schönheit und
Glanz täuſchen laſſên, Es. geſchieht. z, B. häufig und
“ zwar beſonders von: jenen Soldaten, welche Ehre einlegen wollen , daß ſie den -Gewehrſchaft unter den “Ringen dünn ſchneiden, damit die Ringe lo>er
“ werden, und (wie man ſagt) das Gewehr Raiſos “naux erhalte, Dies muß nicht geduldet werden,