Reglement für die eidgenössischen Trupen über die innern Einrichtungen, die Disziplin und die Dienst-Ordnung für jeden Grad

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abſtellt. Hát der Öffizier einen anſtändigen Sko>und den kann er doch leicht haben; — o behaltè éx ihn in dex Hand.

Wir ſind überzetigt ; daß viele über das hies Geſagte die Naſe rumpfen werden; einige werden ſagen , das wiſſen wir alles längſt , (was auch nicht durchaus richtig ſeyn mag) anderé werden der Meinung ſeyn , daß alles“ unnôöthig ſeye, wenn fie nux ihren Dienſt verſtehen; man brauche da nicht ſoviel Höôgichkeit u, ſw. Beiden muß man darauf antworten : det erſtern, daß wenn män Lehrgegéna ſtände behandelt , es ſ< wohl treffen mag, daß 4. B. Herr Lieutenant A. den einen, B. den andern, C. den dritten Gegenſtand, Sitten, Manieren u. ſ. w. kennen, und daß eben darum ſoviel möglich auf allé Fälle gedacht werden muß, wovon A den éinen, B den andern nicht kennt : die andern Herren, die ſich über Höſlichkeitston erhaben glauben und ihn für unnôthig halten, muß man dahin belehren ; daß das Kriegshandwerk nichts mit ſich bringt wodurch fi< dee Offizier oder Unteroffizier" bey Bürgersleuten leichter in Achtung ſten könne, áls durch Höflichkeit , dieſe dann gegen Kameraden und Vorgeſezten den Anfang machen und ſo zur Gewohnheit werden müßen. Wie oft liègt einem Offizier die Vollziéhung eines für den Bürger höchſt unangenehmen Auftrags ob ; entledigt er ſich deſſelberi-

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