Reglement für die eidgenössischen Trupen über die innern Einrichtungen, die Disziplin und die Dienst-Ordnung für jeden Grad
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Eben ſo iſt auch das frühzeitige Seitengewehre “ ablegen, z. B. beym erſten Schritt in's Zimmer , oder ‘auch das Ablegen des Seitengewehrs wenn dex Hauptmann oder Schef zu welchem man “ins Zimmer tritt , ſolches umgürtet hält, nicht der Höflichkeit angemeſſen , denn dieſe will , daß man zu Ablegung des Degens oder Säbels die Einlas dung oder den Fingerzeig von ſeinem Borgeſezten erhalte. y Viele laufen bey einem Höflichkeitsbeſuche bey ihren hôöhern Vorgeſezten im Zimmer auf und ab, wenn dieſér wirklich unbeweglich ſteht ; andere ſetzen ſich ohne Umſtände nieder , wenn ſie auch hiezu gar nicht äufgefordert worden ſind, dies ſind ebenfalls grobe Verſtoße gegen die gute Art und Hößichkeit. "Die Herren Offiziere ſollten entweder keine oder doch ſolche Stô>e tragen , die nicht Metzger» kfnütteln ‘gleichen : dann ſollten ſie dieſelben aber nicht vor der Zimmerthüre in Demuth abſtellen, Zwar mögen Landleute die Meynung haben, daß ſolches ein vorzüglicher Ausdruk von guter Erziehung ſey; im bürgerlichen Leben iſ dies in der Ordnung; aber der Offizier macht eine traurige Figur ; der mit Uniform und Degen ausgerüſtet _no< einen grün, roth , blau, ſ{warz, weiß , violet kurz alle Farben habenden Bengel oder einen Knvtenſio>X führt und ſelben dann vor der Thürè