Reglement für die eidgenössischen Trupen über die innern Einrichtungen, die Disziplin und die Dienst-Ordnung für jeden Grad

SOD

Wenn die Kompanie bereits zum Abtnarſch ans "tritt und der Feldweibel die Mannſchaft verlieſt ſo beſicht der Fourier mit dem Kaſernen-Aufſeher alle Kammern und Kaſernen - Effekten ‘und wenn alles richtig befunden worden , ſo geben ſie einander die beym Eintritt in die Kaſerne gegen einander ausgewechſelten Scheine ( ſiche Seite 32) wieder Zurük , und der Kaſernen-Aufſeher fügt dieſem Schein ſchriftlich bey , daß alles darin enthaltene in Ordo nung wieder úberliefert worden ſey.

Es verſteht ſi< , daß zuvor dem Furier dieſe Effekten von den Ordinare-Schefs ebenfalls in guter Ordnung zugeſtellt oder übergeben werden müſſen.

Da die Ordinare - Schefs für die empfangenen Geräthſchaften gut zu ſichen hatten, ſo werden fie Sorge gehabt haben , ſo wie etwas zerbrochen odex verdorben worden , den Betreffenden zum Erſaz ans zuhalten; hätte man denſelben nicht ausfindig mas en können oder wollten ihn ſonſt die Kameraden nicht verrathen , ſo zeigt dies der Zimmex - Komo mandant oder Ordinare- Schef dem Furier an, welcher für das fehlende oder zerbrochene Stü y ein neues ankauſft , oder durch den Kaſernenaufſehex anfaufen läßt, und den Betrag dem Herrn Haupts mann anzeigt , welcher ſodann den Abzug vom Pret von dex ganzen Kameradſchaft odex Ordinaxe anbeſiehlt. ;

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