Reglement für die eidgenössischen Trupen über die innern Einrichtungen, die Disziplin und die Dienst-Ordnung für jeden Grad
= 400 —
Sollte vor dem Abmarſch der Kompanie , ſey es bey der Unterſuchung, welche der Furiex in den Kaimmérn vorzunehmen hat , oder bey jener , welche der Faſernen - Aufſeher in Gemeinſchaft mit dem Furier vornimmt , ſich etwas verdorbenes oder zero brochenes vorfinden, ſo darf die Kompanie nicht eher abmarſchieren , bis der Schaden erſezt oder für denſelben gut zu ſtehen, von dem Hauptmann ſchriftlich dem Kaſernen-Aufſeher verſprochen worden.
JF der Furier, wie dies gewöhnlich der Fall iſt; bereits Quartiermachen abgegangeti, ſo wird der Feldweibel, welchem der Furier ſeinen Empfangſchein übergeben muß, die Uebergabe der Effekten beſorgen und verfahren , wie hier oben geſagt worden.
So wie die Kompanie antritt, befiehlt dex Feldweibel dem Kommandant von der Kaſernens wacht die Schildwache durch den Korporal (Aufs führer) abholen zu laſſen , und dem Kaſernen-Aufa ſeher die auf dex Wachtſtube befindlichen Geräthz ſchaften zu übergeben. Die Mannſchaft der Wache tritt ſodann in Reih und Glied. Hat der Feldweis bel die Mannſchaft der Kompanie verleſen , und hat er denen Herrèn Offiziers mit Jubegriff des Herrn Hauptmanns vorgeſchriebenermaßen den Rapport gemacht , ſo fragt er den leztern an, iwie ſtark er die Avant- und Arrieregarde (Vorhut und Hinterhu)} austreten laſſen ſoll? — Da wir annehmen,