Reglement für die eidgenössischen Trupen über die innern Einrichtungen, die Disziplin und die Dienst-Ordnung für jeden Grad
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‘Häuſern man kennt , zur Avantgarde beſtimmt, hingegen die beſten Fußgänger und ordentliche Sols" daten zur Arriergarde gegeben , welche ſich M den. linken Flügel verfügt. : Der Feldweibel theilt hernach die Kompanie ab: die Oberx- und Unteroffizier treten ein. Nur in ganz ungewöhnlichen Fällen, wenn 4. B, ein ſtarker erzwungener (korcirter) Marſch gleich “erſten Tags ſtatt hat, darf'géſtattet werden , daß die Haberſäcke der Mannſchaft auf einen Wagen geladen werden, ſonſt aber darf dies nie angehen, ſelbſt dann ſoll'es nicht zugegeben werden, wenn ſich jemand anexböte, die Torniſter’ der Truppe aus gutem Willen uachzuführen. Hierinn ſoll ſo wenig als möglich cine Abweichung. geſchehen, ſo zwar dáß mit Ausnahme des Feldweibels , jedermann ſeinen Haberſak ſelbſt zu tragen hat : einzig ſenex Mannſchaft , welcher Ges ſundheits oderKräfte halber durchaus nicht möglich iſt, denſelben nachzubringen, kann er aufgeladen werden. ; Zivey Gründe machen dies Verfahren durchaus nothwendig + Erſtens, weil wenn der Soldat ſich einmal daran gewöhnt , ohne Haberſak zu marfchieren , ihm das Tragen deſſelben , in Fällen 1vo es nicht anders ſeyn kann , ſehr ſchwer fällt und bald marode macht ; wohingegen die Gewohnheit des Tragens ihn ſtärft- und: Zweytens, weil tauſend und mehr Fälle fich
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