Reglement für die eidgenössischen Trupen über die innern Einrichtungen, die Disziplin und die Dienst-Ordnung für jeden Grad

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wenn dex Mann — nicht gleich wieder eintreten Éonnte, und entweder längere Zeit odee über den ganzen Marſch zurükbleiben müßte , ſogleich“ dem Feldweibel, und dieſer dem Herrn Hauptmann die Meldung davon zu machen hat. Dieſes Anhalten muß nicht lange dauern , weil ſonſt die Leute erz müden , wenige Minuten ſind hiezu hinlänglich. Bevor wieder weiter marſchiert wird , ſoll der Felds weibel jedesmal die Rotten abzählen, um zu ſchen, ob alles da ſey, wélches er dem Herrn Hauptmann meldet,

Das Hexaustreten aus Reih und Glieder um bey Brunnen zu trinken oder gar diesfalls in Häu-

ſer zu laufen , darf durchaus nicht gelitten wers:

den ; ſondern wenn der Marſch beſchwerlich oder ſon große Hite iſt , ſo läßt der Hauptmann unfetn eines Brunnens — doch nicht zu nahe — und wo möglich nicht in einem Orte, ſondern bey dem Eins oder Ausgang deſſelben — anhalten ; die Ordinare - Schefs beſtimmen aus jeder Ordinare einen oder zwey ordentliche Männer (damit im Orte Feine Exzeſſen verübt werden) welche die Feldflaſchen der Mannſchaft zuſammen nehmen und durch einen Korporal oder Unteroffizier zum Brunnen geführt werden. Dev begleitende Unteroffizier geſtattet nicht den mindeſten unndthigen Aufenthalt , ſondern beeilt ſich die Feldſlaſchen füllen zu laſſen; und zur Kompanie zurük zu kehren.