Reglement für die eidgenössischen Trupen über die innern Einrichtungen, die Disziplin und die Dienst-Ordnung für jeden Grad

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wvieder an die Truppe anzuſchließen. Die Arrievgárde läßt keinen Soldaten hinter ſich zurük ; ſondern- wenn deren ſind, welche Nothdurftshalbex oder weil ihnen Sand und Steine in die Schuhe gefallen ſind, zurükgeblieben ſind, ſo treibt ſie ſolche an, der Kompanie zu folgen und wieder ihren Plaz in derſelben einzunehmen. Hat dex Mann, wenn die Arriergarde anrükt, die Nothwendigkeit , welche ihn zwang zurükzubleiben , noh nicht beſtitigt, ſo läßt der Wachtmeiſter einen Gemeinen zurük» mit dem beſtimmten Befehl, mit dem Dahinten= bleibenden auf das Geſchwindeſte wieder nachzukommen. Wahrend die Kompanie ihren Marſch volletis det, wollen wir den Furier aufſuchen, der die Quar» tiere zu machen hat.

So wie der Furier in dem Beſtimmungsort anlangt , verfügt er ſich zu dem höchſten Geineindvorgeſezten im Orte und zeigt demſelben ſeine MarſchRoute, oder wenn er — was zwar ſelten der Fall ſeyn wird — keine hätte, ſeine Ordre vor. Er beträgt ſich überhaupt höflich, wie dies von jedem Militär zu fordern iſt, Wenn er den Stand der Kompanie an Mannſchaft und Pferden angegeben hat, ſo kümmert er ſi< weiter um die Verlegung derſelben nicht, indem dies durchaus eine bürgerliche Verrichtung iſt.