Reglement für die eidgenössischen Trupen über die innern Einrichtungen, die Disziplin und die Dienst-Ordnung für jeden Grad

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Ein anderes iſt, wenn die Einquartirung in der Nähe eines Feindes, oder in einem Lande ges ſchicht, wo bürgerliche Unruhen gährenz dannzus mal giebt er nicht zu, daß die Mannſchaft einzeln verſtreut in abgelegene und entfernte Höfe verlegt werde , wo ſie einzeln aufgehoben werden könnte 2 in dieſen Fällen wird er aber ohnehin ſeine beſons dern Befehle úber dieſen Gegenſtand erhalten haben.

_Nebſt den Quartieren für die Mannſchaft ſeiner Kompanie muß der Furier auch no für eine Wachts ſtube beſorgt ſeyn, die wo möglich nicht ſehr ento fernt von dem Quartier des Hauptmanns ſeyn darf. Er läßt ſich dieſelbe zeigen , um zu ſchen ob nichts verdorben iſt, damit ſie in gleichem Zuſtande bey dem Abmarſch übergeben werde und man keine Anforderung an die Truppe machen könne: ev bes merkt daher , wenn etwas fehlerhaft iſ, ſolches ſeinem Begleiter. Zugleich erkundigt er ſ<, wo Licht, (und bey Winterszeit) wo Holz zu erhalten iſt,

Hat der Furier die Billets für den Stand der Kompanie erhalten, ſo geht er ſogleich die Quartiere der Herren Offiziere — zuerſt jenes des Herrn Hauptmanns — zu beſehen ; findet er einen Anſtand ſo bemerkt er denſelben der Quartierausgebenden Behörde, |

Nun ſucht er die Quartiere für:den Feldweibel und für ſich, Dieſe müſſen in der Nähe des Hru,

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