Reglement für die eidgenössischen Trupen über die innern Einrichtungen, die Disziplin und die Dienst-Ordnung für jeden Grad

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in einem adern Hauſe odex in der Wohnung des Herrn Hauptmanns ſey, damit dieſer die benöthigte Mannſchaft auf die Wacht zu kommandieren wiſſe. “ Der Hauptmann läßt nun die Glieder und Rotten anſchließen, das Gewehr in Arm nehnien Und marſchiert vor ſein Quartier oder wenn daſelbſt zum Aufmarſchieren- kein Raum wäre, ſo führt der Furier dieſelbe auf den Plaz, welchen er im voraus dazu auserſehen oder ſich hat anweiſen laſſen: dort macht die Kompanie auf das Kommando ihres Herrn Hauptmanns Halt ,- Fronte und nimmt das Gewehr beym Fuß. Der Feldweibel zählt die Rots ten ab, ob alles da ſey und macht denen Herren Offizieres ünd dem Herrn Hauptmann hievon den Rapport. Der Hauptmann beſiehlt nun zu welcher Zeit die Appelle gehalten werden; und zu welcher Zeit der Zapfenſtreich geſchlagen wird. Es wird angenommen , daß die Kompanie umm Mittag. in ihre Stazion eingerú>t ſey ; es wird alſo an einem Appell genug ſeyn „ welchen der Hauptmann zu einer Stundé anordnet , vo die Mannſchaft ausgeruhet und ihre Monturs - und Waſſenſtüfkke wieder in Stand geſtellt haben kann, Jm Sommer am beſtén um 5 odex 6 Uhr , im- Winter nicht ſpâter als 4 Uhr. Wird am folgenden Morgen bey Zeiten marſchirt, ſo thut der Hauptmann wohl, den Zapfenſtreich etwas früher als gemöhnlich ſchlas