Reglement für die eidgenössischen Trupen über die innern Einrichtungen, die Disziplin und die Dienst-Ordnung für jeden Grad

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Hauptmanns und heiter ſeyn , damit ſie zu ihre ſchrifclichen Arbeiten gut ſchen können ; endlich vero theilt cv die übrigen Billets ſo wie die Häuſer nach_einanderlaufen Ordinareweig und bindet das Päkchen für jede Ordinare mitieinem Zwirnfaden zuſammen, Ft an dem Orte eine oder mehrere Kaſernen vorhanden , ſo kann der Furier nichts ‘gegen die * “Eingquartirung in dieſelbe einwenden. Muß Fleiſch und Brod an einem andern Orte “geholt werden, ſo übergiebt er dem bey ſich habens _den Gemeinen die Quartierbillets , er ſelbſt aber verfügt ſi< an den Ort, wo die Lebensmittel zu holen ſnd , wozu die Gemeinde ihm einen Wagen geben wirdz iſt in der Marſchroute hiervon nichts enthalten, oder weigert ſich die Gemeinde, oder ſoll die Kompanie hiezu allfällig einen mitführenden Wagen verwenden , ſo wartet ev die Ankunft der Truppe ab, Wenn alles in Ordnung iſt , ſo geht der Furier mit cinen Gemeinen (wie Seite 32) der Kompauie entgegen; der Gemeine führt ſogleich die Avantgarde vor das Quartier" des Herrn Hauptmanns, und der Furier meldet demſelben daß die Quartiere gemacht ſeyen und die Mannſchaft zu eins, zwey , bis ſehs Mann hoch (oder ſoviel als zuſammen fommen) zu liegen komme: die gleiche Meidúung macht ev denen Herren Offiziers und dém Feldweibel dem er zugleich anzeigt, ob die Wachtſtube