Reglement für die eidgenössischen Trupen über die innern Einrichtungen, die Disziplin und die Dienst-Ordnung für jeden Grad
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Nummern ivelche die Ordinare trägen ; ins, zvey, drey u, \. f. ſondern vielleicht (wie hier als Beyſpiel
angenommen worden iſ, die erſte , dann die fünfte:
die dritte u. # w. neben einander zu liegen fommen. Zweitens. muß Sorge getragen werden daß immex
die nâchſtgelegenen Häuſer der anſtoßenden Ordinare
und nicht jedes beliebige Billet abgegeben werde. Wäre z. B. das lezte Quarxtierbillet welches die Ordinare dex daran ſtoßenden abzugeben hat , für drey Mann y, und die anſtoßende Oxvdinare hâtte nur für einen Mann nôthig, ſo kaun ‘dieſer Mann zu zweyen der vorhergehenden Ordinare gelegt werden , poder wenn vor dem leßztei Hauſe ein Quarticx für einen Mann iſt 1 dahin perlegt werden; imner gbex muß wohl in Acht genommen werden , daß die zu einer und derſelben gehörende Manns
ſchaft ¿mmer in die bey einander liegenden Häuſex_
der Neihe nach quartirt und nicht durch Leute von
andern Ordinaren zntermiſcht werde , weil dies die
nöthige Aufſicht hindern würde. "Y
Jf dieſe Vertheilung unter den Ordingren ge: ſchehen, ſo giebt jeder Ordingre - Schef dem Felde iveibel ſeine Haus - Nummer oder den Namen ſeis
® Es verſteht ſi, daß in Ortſchaften wo keine Haus-
nummern ſind, die Ortsbewoohner um Auskunft wg die verſchiedenen Quartiere liegen, angeſucht werxden müſſen, damit die nöthige Ording beobachtet werden fönne.
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