Reglement für die eidgenössischen Trupen über die innern Einrichtungen, die Disziplin und die Dienst-Ordnung für jeden Grad

pmi =

_— 121 = nes Hauswirths an , welcher ſolche aufſchreibt (ſv

_wie die Haus - Nummern der Wohnungen der Herren

Offiziere) damit man dieſelben — ſey es Tag odex Nacht — zu finden wiſſe, Jeder Ordinare - Schef hat bey der Auswahl ſeines Quartiers blos darauf Rükſicht zu nehmen , daß daſſelbe ſoviel möglich in der Mitte der Quartiere ſeiner Ordinare ſey , damit er einerſeits nicht zu weit in dieſelbe habe, und andererſeits die Soldaten ihren Ordinare - Schef nicht entfernt ſuchen müſſen. Nachdem nun dieſe Regel befolgt worden , führt ieder Ordinare - Sche ſeine Manuſchaft in die Gegend der Quartiere (am ſchiklichſten vor ſein Quartier), und vertheilt dajelbſr die Quartierzettel: die Tamburs üund Pfeifer legt er wo möglich in die Nähe des Herrn Hauptmanns, damit ſie in unvorhergeſchenen Fällen ſogleich bey der Hand ſeyen ; daher müſſen ihre Haus - Nums mern noch vor der Einquartirung von dem Feldweibel aufgeſchrieben werden. Jeder OrdinareSchef ſchreibt ſich ebenfalls die Nummern der Quartiere ſeiner Ordinare auf. -

Die Soldaten nehmen ihre Waffen in's Zimmer, wo ſie {lafen, um ſie jederzeit unter dem

Auge zu habèm

Diejenigen Soldaten welche auf die Wache fommen , geben ihre Quartierzettel ihren Haguswirthen ab , und zeigen demſelben an , daß ſie anf