Reglement für die eidgenössischen Trupen über die innern Einrichtungen, die Disziplin und die Dienst-Ordnung für jeden Grad

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am folgenden Morgen geſchlagen weiden. Der Generalmarſch iſt das Zeichen, daß die Trippe aufbrechen wird und ſ< alſo zurecht zu machen habe ; eine halbe Stunde nachher (oder wenn der Zkitpunkt des Abmarſches da iſ) wird Sammlung geſchlagen und gleich darauf Appell.

Dex Feldweibel kommandirt die Wache für den folgenden Tag : Avant - und Arriergarde aber (vorzüglich die léztere, damit Marodebrüder nichts mit derſelben im voraus verabreden können) kommandirt er oder die Ordinare - Schefs cr vor dem Abmarſch.

Wenn man nicht in Feindes Land oder in einer Gegend iſt, deren Bewohner unruhig ſind , oder wenn der Hauptmann nicht für nöthig findet cine Jnſpekzion zu halten, ſo rúkt die Mannſchaft zum Appell ohne Gewehr und Torniſter (Haberſak) aus. Die Truppe muß aber unterrichtet werden, daß ſobald Generalniarſ< , Sammlung oder Allarm-ges ſ{lägen wird, die Ausrükkung auf dem Sammelplaz der Kompanie immer mit Gewehr und Haberſak ſtatt haben muß.

Der Kompanie Frater wird wohl thun, wenn er die Gelegenheit, wo die Kompanie verſammelt iſt, ergreift um dieſelbe an einen bequemen Ort, entweder in ſeinem Quartier oder auf der Wachtſlube zu raſiren : da es aber beynahe unmöglich iſ,