Reglement für die eidgenössischen Trupen über die innern Einrichtungen, die Disziplin und die Dienst-Ordnung für jeden Grad

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die ganze Mannſchaft an dem gleichen Tag zu ts ſiren , ſo wird er es am beſten dergeſtalt einrichten, daß ex ſie in drey oder vier Theile abtheilt, und jeden Tag einen Theil vornimmt; diejenigen Leute welche ſtarke Bärte haben ; müſſen auch woh! dreyz inal in der Woche vorgenommen werden ; der Fraster muß úberhaupt wiſſen wie die Mannſchaft nacheinander in Dienſt kommt, damit die Soldaten > welche auf die Wache kommen jederzeit barbirt ſeyen. Daß bey beſondern Ausrükkungen , Paraden, Muſierungen u. dgl. die ganze Kompanie friſch raſirt ſeyn muß , verſteht ſich von ſelbſt: es iſ damit nicht geſagt,“ daß auch jene Leute, welche erſt Abends zuvor raſirt worden wären und einen {wachen Bart hätten, ebenfalls wieder friſch barbirt ſeyn ſollenz es iſt blos gemeint , daß auf Paraden Feine langen Bärte zum Vorſchein kommen dürfen:

Eine Viertelſtunde vor Zapfenſtreich verſammeln mch die Tamburs und Pfeifer (gewöhnlicherweiſe Spielleute genannt) auf -der Hauptwache, und zur “¿beſtimmten Stunde fangen ſie daſelbſt den Zapfen, ſeich zu ſchlagen an ; einmal ganz durch auf der Stelle (während dieſer Zeit bleibt die Wache im Gewehr ſtehen) und dann zichen ſie im Orte auf und ab um allenthalben gehört zu werden, bis wieder auf die Stelle wo ſie ausgegangen ſind«