Reglement für die eidgenössischen Trupen über die innern Einrichtungen, die Disziplin und die Dienst-Ordnung für jeden Grad

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der Polizey zu machen , wénn nicht ein beſonderes Plaz - Kömmando am Orte iſt, wo ſodann dieſelbe dém Plazmajor oder Plazadjutanten gemacht. werden muß.

Wachtparade und Befehlausgeben (Ordre

Um halb 41 Uhr ſoll die Mannſchaft zu Mittag eſſen : ſobald dies geſchehen iſt, viſitiren die Geſchwader-Schefs jene Leute welche auf die Wache Tommen , ob ſie ihre Montur und Waffen in ſaus berm Stand haben und dergleichen , (ſiche Seite 65.) Fünf Minuten nah 11 Uhr rappellirt der Tambur von der Jnſpekzion in der Kaſerne, und bey den Kompanien welche in Bürgershäuſern bequars tirt ſind , ebenfalls bey einer jéden ein Tambur im Kompanie Numero (Gegend wo ſié bequartirt liegt.)

Auf dieſes Zeichen führt jeder Ordihare-Schef ſtine Mannſchaft auf den Kompanie - Sammelplaz wo über dieſelbe von dem Feldweibel und denen Herren Offizieren die Jnſpekzion gemacht wird (ſiche Seite 66.) y

Der Feldweibel lieſt die auf die Wache kommandirten Unteroffiziere und Söldaten ab und gt" einem jeden wohin’ er auf die Wache kömt.

Kommèn mehrere ‘Wachtmeiſter oder Korporale auf die Wache, (o läßt er dieſe unter ſich loſen, damit ‘nicht. der cine oder der andere immer den. gleichen beſchwerlichen oder vortheilhafte) Poſten“