Reglement für die eidgenössischen Trupen über die innern Einrichtungen, die Disziplin und die Dienst-Ordnung für jeden Grad

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evhalte. Ju feſten Pläßen oder’ großen Garniſonen haben die Poſten eine beſtimmte Rangordnung , und dann kann uicht geloſt werden, ſondern die Unter - Offis* ziere beziehen ihxe Poſten nach Grad und Dienſtalter. Da die Verantwortlichkeit und der Dienſt der Gemeinen auf allen Wachten ziemlich gleich iſt , ſo hat das Loosziehen bei denſelben nicht ſiatt; dennoch ſorgt der Feldweibel dafür , daß die Leute wo möglich nicht immer auf den nemlichen Poſten kommen. Der Feldweibel ranſchiert, die Mannſchaft nah der Größe, theilt ſie auf zwey Glieder ab und ſtellt die Wachtmeiſter auf den rechten, und die Korpos rale aufden linken Flügel. Die Geſchwader - Schefs ſtellen \< — wenn ſich die Wache auf dem Kompanie -Sammelplaz formirt — hinter dieſelbe auf ein Glied , um Red? und Antwort über ihre Leute geben zu können. Sie haben ihre Ordinarebüchleins mitzunehmen , welche der Juſpekzions * Offizier täglich, der Hauptmann aber ſo‘ oft es ihm beliebt, nachſieht, um zu beobachten , ob mit dem Ordinaree geld ordentlich geſpart werde. Dieſes Geld ſollen die Ordinare » Schefs jedesmal auf Verlangen vorzeigen. Wenn nun jedermann weiß , wohin er auf die Wache kommt und von dem Feldweibel ranſchiert worden iſ, ſo meldet derſelbe dem Offizier vom “ Tag dag alles in Ordnung iſt, woraufhin dieſer (wenn der Herr Hauptmann gegenwärtig: iſt, um