Reglement für die eidgenössischen Trupen über die innern Einrichtungen, die Disziplin und die Dienst-Ordnung für jeden Grad

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welchem fie abhängen und an welchen ſie angeivies ſen ſind.) :

Sind die Unteroffiziere von allen Poſten auf der Hauptwacht eingetroffen , ſo befichlt der Aidemajor der Schildwache, daß ſie “Wache in's Gewehr rufen ſoll, worauf die Wache ausrükt , der Tambur zur Ordre ſchlägt, und vier von dem Wachtmeiſter beſtimmte Gemeine vortreten, ſi ohngefehr 6 bis 8 Schritte vor der Wacht auf ein Glied ſtellen, und die fernern Befehle des Aidemajors erwarten.

Vier Schritte hinter dieſer Mannſchaft ſtellen ſch , die zur Abhohlung der Parole abgeſchikten Unteroffiziere auf cin Glied. s

Der Aidemajor kommandirt hierauf den auf einem Gliede ſtehenden Soldaten: Rechts und Links um! die erſten zwey Männ machen Rechts um, dex dritte und vierte Llnks um. Vorwgrts Marſ<! Nun ſtellen ſich dieſe vier Mann ſo auseinander, daß ſie gleichſam die E>en eines gleichs ſeitigen Vieres bilden , deſſen Flanken 10 bis 12 Schritte lang ſind und folglich ein ſedexr von ſeinen Nebenmann eben o weit entfernt iſt, Wenn dieſe pier Schildwachten auf dieſen Punkten angelangt ſind , ſo bleiben ſie ſtehen , und der Aidemajor kommandiert : Präſentirt's — LW h r! worauf ſie das Gewehr! präſentiren und Obacht geben, daß Nies mand ſich nähere um allenfalls die Parole oder die ertheilende Ordre zu vernehmen.