Reglement für die eidgenössischen Trupen über die innern Einrichtungen, die Disziplin und die Dienst-Ordnung für jeden Grad

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gegeben worden iſt , und der Aidemaſoy — ivegen Mangel eines Plazmajors oder Plazadjutanten vas hier vorausgeſezt wird) die Parole auszugeben hat, ſo benachrichtigt er beym Aufziehen dex Wacht die Poſtenfkfommandanten, zu welcher Zeit fie auf die Hauptwache um die Parole *) zu ſchien haben , wofür er die Befehle des Herrn BataillonssChier Plaz -) Kommandanten einholt. Zur feſtgeſezten Stunde des Abends (gewöhnlich zwiſchen 4 und 6 Uhr,) ſendet jeder Poſten - Kommandant auf die Hauptwacht um die Parole. Jſt.der Poſten von einem Offizier kommandirt , ſo geht ein Wachtmeiſter ; iſt aber ein Wachtmeiſter Schef vom Poſten, #0 ſendet er den Korporal von der Konſinje, (Codex wenn er nur einen Korporal bey { hat , dieſen) dahin ab. Um die gleiche Zeit findet ſich der Haupts “ mann von der Polizey daſelbſt ein.

(Die Korporals - Poſten hingegen ſchi>en dens jenigen Gemeinen welcher aufführt, entweder auf die Hauptwache oder auf deajenigen Hauptpoſten von

ſchieden, Siea, Fretheit, Vaterland u. dgl. ſind als dann gebräuchliche Worte , welche darum ausgegeben werden um ſi<h im Gefecht oder im Dunkel dex Nacht als Freunde erkennen zu fönnen, ‘Ueber dieſe Gegenfände wird im Verfolg deL Werkes noch mehr gee ſprochen werden“

"y Irrig aber ſehr gebräuchlich iff es, das Wort , welches

den Dere DoNen gegehen Ge auch Parole ju nennen.