Reglement für die eidgenössischen Trupen über die innern Einrichtungen, die Disziplin und die Dienst-Ordnung für jeden Grad

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an den lezten Unteroffizier welcher den Kreis beendigt : dieſer giebt ſie zulezt dem Aidemajor , damit ‘dieſer ſich überzeuge , ‘daß ſie verſtändlich gegeben worden iſt, Kömmr die Loſung falſch zu ſcinen Ohren , ſo giebt ex ſie no< einmal linfs und zwar ſo oft, bis ſie durchaus deutlich verſtanden worden iſ. Nach ausgegebener Parole ‘ertheilt er die allfälligen Beſehle , ſowie ebenfalls der Hauptmann von dex Polizey welcher nicht unterläßt zur beſtimmten und genauen Abſendung der vorgeſchriebenen Ronden und Patrouillen, und überhaupt zur beſten Beobachtung der Pflichten auf Wachten und Poſten zu ermahnen,

Nachdem dieſes geſchehen, klommandirt der Aides inajor den Unteroffizieren „, Jn reten Arms Lhr! Ganze Wendung! Rechts um =—Fkehr t! Auf eure Poſten — Ma x \<! Und ferner zu den Schildwachten, S<hulterts — Ehr! Ganze Wendung! Rechts um — kehrt! Jn's Glied Marſ, Die erſtern zichen auf ihre Wachten, die leztern bey der Hauptwacht in's Glied.

Nach ausgegebener Parole und Ordre läßt der Offizier von der Wacht dieſelbe abtreten. Jeder von der Hauptwacht auf ſeinen Poſten angekommene Unterofſizier giebt ſeinem Wachtkommandanten die Loſung. Der Kominandant des Poſtens verſammelt ſodann alle Wachtmeiſter und Korporale ſeines