Reglement für die eidgenössischen Trupen über die innern Einrichtungen, die Disziplin und die Dienst-Ordnung für jeden Grad

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Poſtens und giebt ihnen , (ohne daß die Wache ins Gewehr trit, oder die Unteroſfiziere das Gewehr nehmen) die Loſung. Sind beſondere Patrouillen fur die Nacht , welche von der Hauptwacht ausgehen, angeordnet , ſo finden ſich die Unteroffiziere ders ſelben ebenfalls bey dem Parolcnausgeben ein,

Die Parole muß als ein Heiligthum und als das grôſte Geheimnis betrachtet werden : dies iſt genug um einen jeden zu vermögen , ſie niemanden kund zu thunz ſelbſt wenn ein Unteroffizier die Loſung vergeſſen ſollte, (was als eine der gröſten Nachläßige keiten im O Dienſt beſtraft werden muß) foll ſie fein ánderer Unteroffizier ihm geben , ſondern er hat ſie ie bey dem- Wacht - Kommandanten zu, verlangen, damit ihn dieſer die Wichtigkeit ſeines Fehlers fählen laſſe. An der Parole erfennt man des Nachts Freund oder Feind; welche Nachtheile fönnten aber nicht daraus entſtehen , wenn der Feind ſi<h als Freund ausgeben und verſtellen kann? — Des Nachts ſoll der Soldat jedermann der: i ſeinem Poſten nähert, als Feind betrachten y auch wenn kein bewaſfnetes Heer gegen ihn im Felde ſteht ; kann nun der Feind das Zeichen des Freundes ( die Parole ) erſahrén; ſo iſ leicht Wache und alles was dieſer zu bewachen hatte, verlohren. Man ſpotèe daher uicht und treibe ſeinen Scherz mit dieſem heiligen Wort (wie es