Reglement für die eidgenössischen Trupen über die innern Einrichtungen, die Disziplin und die Dienst-Ordnung für jeden Grad

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(nah Jnnhalt S. 146) und der Unter - Chirurgen wird des Morgens angetretten , - dauert von Früh den Tag und die Nacht durch, ſo daß alſo bey “ unvorhergeſchenen Fällen , welche ſich in der Nacht ercignien, immex noch der Juſpekzionirende des vorigen Tages im Dienſt iſt. *)

Wenn ein Offizier in den Dienſt kömmt, ſo hat ex ſolches durch den Jnſpekzions - Korporal demFeldweibel anzeigen zu laſſen, damit dieſer ihn auf den Rapport ſegen könne, welchen ex dem Hr. Aidemaior einzureichen hat ; dex Offizier meldet ſich“ aber ſelb immer bey dem Herrn Hauptmann ſeiner Kompanie zuerſt, ehe er ſi< weiter meldet , denn dieſex muß am erſten wiſſen , was bey ſeiner Kone panie vorgeht. :

Erkrankt ein Offizier „ ſo hat er dies ebenfalls dem Feldweibel ſagen zu laſſen, eben ſo wenn ihn ganz beſondere Umſtände abhalten ſollten, bey der Wachtpavrade erſcheinen zu können , welches leztere ſodann der Feldweibel bey der Wachtparade S. 153 demAidermajor u. dieſer dem Obexrſtlieutenant anzeigt.

*) Die Htn, Offiziere verrichten bey ſtehenden Svupyen die Inſpekzion meiſtentheils Wochenweis und dani heißt es: Ich habe die Woche” Allein bey Miliz ſind viele Gründe vorhanden (4, B. die kurze Dieſtdauer der Truppe ) welche die tägliche Abättderung anrathen. Wie mancher käme nux einmal odev gar nicht zux nſpetzion !