Reglement für die eidgenössischen Trupen über die innern Einrichtungen, die Disziplin und die Dienst-Ordnung für jeden Grad

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Wenn dem Hrn. Feldprediger , dem Fähnrich und dem Tamburmajor etwas zuſtößt, oder ſich mit ihnen etwas neues ereignet , ſo haben ſie ſolches dem Adjutanten anzuzeigen; eben ſo die andern Stabspartheyen ® dem Staböfurier, welcher dann ſo wie der Adjutant hiervon den gebührenden Raps port macht, damit durchaus keine Lücke im Bataillon ſtatt habe , ſondern das mindeſte ſo vorfallt gemeldet werde und jeder weiß y wohin er ſeine Meldung zu_ machen habe. '

____J# die Maſchine eines Bataillons eintnal wohl in Ordnung , ſo bewegt ſh" das ganze deſſelben nach. richtigemTakt und es iſt ſchr leicht daſſelbe zu führen.

Der Wagenmeiſter kommandirt die Fuhrknechte und Pferde in den Dienſt. Wenn ein Abmarſch

_oder etwas neues im Bataillon befohlen wird, ſo geben diejenigen (nemlih der Adjutant, Unter Chirurgus , Stabsfurier, Tamburmajor und Was genmeiſter) welche Rapport von ihren betreffenden Stabspartheyen zu erſtatten haben , denenſelben hievon Kenntuiß- Ohne dieſe Einrichtung würden die Stabspartheyen nie einen Abmarſch oder eine wichtige Begebenheit die mit dem Bataillon ſtatt haben ſoll , erfahren. :

Alle Herrn Offiziers welche im Dienſte ſind, ¿ B. Juſpekzion 7 Wacht und dergleichen, tragen ‘immer den Ringkragen (Haussecol) oder die Schâr-