Reglement für die eidgenössischen Trupen über die innern Einrichtungen, die Disziplin und die Dienst-Ordnung für jeden Grad

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Dirnen oder entfernen ſi< unvermerkt von “dex Wacht , welches zu verhüten“ iſt. Hier gilt die Bemerkung ebenfalls die in Betref des Berhütens. von Fehlern bereits Seite 77 gemacht worden. Das Spielen“ iſ niht zu dulden ; der Mann gewöhnt |< allzuleicht daran, und wenn er einſt ein Lump “oder cin Dieb wird , ſo liegt vielleicht der Grund davon in der Leichtigkeit mit welchem man ihm das Spiel geſtattete: Der Soldat unterhaltet ſich auf den Wachte n_am nüzlichſten und anſtändigſten, wenn er vom Dienſt und Militärſtande ſpricht , wenn Kriegsvorfälle erzählt werden. Jn die Wachtſtube ſoll niemand hinein gelaſſen “werden, der nicht hinein gehört ; es ſollen daſelbſ> keine Zuſammenkünfte und Verſammlungen ſtatt haben und durchaus keine Branteweinkrämer oder Weiber daſelbſt geduldet werden.

Bey Tag iſt dem Offizier welcher Wachts Kommandant iſt, nicht verwehrt Beſuche von ſeinen Kammeraden- zu erhalten; hingegen ſoll er des Nachts. ſolche nicht annehmen j noch viel weniger __aber mit ihnen eſſen und trinken, wodurch dem

„Soldaten böſes Beyſpiel gegeben wird, und leicht ein Saufgelage daraus entſtehen könnte.

Während der ganzen Wachtzeit legt der Offiziey niemals Degen und Rinakragen oder Schärpfe ab,