Reglement für die eidgenössischen Trupen über die innern Einrichtungen, die Disziplin und die Dienst-Ordnung für jeden Grad

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- Ohne Erlaubniß des Wacht - Kommandanten ſoll weder eine Ablöſung noch cine Abſendung ciner Meldung odex die Entfernung von. irgend jemand ſtatt haben. y

Der Aufführ-Korporal wird jedesmal, wenn es

Beit zur Ablöſung iſ , die Mannſchaft antretten laſſen und dem Wacht - Kommandanten die Meldung machen: ©) dieſer unterſucht ob alles in Ordnung ‘it, und befiehlt abzumarſchieren, worauf der Korporal vorrúft und verfahrt wie S. 187 u, folgende ges [ehrt worden. Bey der Zurrükkunft einer jeden Ablòſung láßt der Auffúhr-Korporal halten , meldet dem Wacht - Kommandanten daß die abgelößte Mannſchaft zurük ſey, und ob und was er auf dem Poſten neues und unordentliches gefunden habe. Der Wacht - Kommandant ſieht ſelbſt nach , ob» die Mannſchaft ſo von dem Poſten gekommen, in Ords nung, wohl angezogen und nicht betrunken iſt, und giebt ſodann den Befehl zum Abtreten. | Der Korporal läßt hierauf das Gewehr präſentiren , Hoch nehmen und abtreten, und ſieht ſorgfältig darauf : daß die Soldaten ihre Gewehre abwiſchen. Dex Wachtmeiſter wird im voraus diejenigen Nummern benennen , welche wenn die Parole auss gegeben wird , vorzutreten haben. (ſiche Seite 173)

*) Des Nachts müſſen die Leute eine halbe Stunde zuvor aufgewekt werden.