Reglement für die eidgenössischen Trupen über die innern Einrichtungen, die Disziplin und die Dienst-Ordnung für jeden Grad

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bey dem Korporal vom Tag von der betreffenden

Kompanie zu melden haben, damit dieſer entweder

ſelbſt oder vermittelſt Anweiſung der Geſchwader-

Schefs dieſelben übergebe. Bey den Kompanien

welche in Bürgershäuſern bequartirt ſind , werden

die Haberſake bey dem Feldweibel abgeholt , wohin ſie die Mannſchaft bey der Berſammlung der Wacht gebracht haben muß. Daß ſets alles eingepakt

ſeyn ſoll, ſagt Seite 47.

Einzelne Stücke aus dem Haberſacke eines Mannes beſonders holen zu laſſen , unterliegt mehreren Schwierigkeiten und giebt Anlaß zu Veruntreuungen, Streitigkeiten u. dgl. *) Wenn es indeß doch enôthig werden ſollte, ſo muß immer der Schlafe Fammerad oder wenn dieſer nicht anweſend wäre “der Geſchwader -Schef oder der Korporal -von der Juſpekzion gegenwärtig ſeyn , welche darauf zu ſchen haben, daß der Torniſter wieder ordentlich zugemacht werde.

Das Eſſen wird der Mannſchaft auf die Wache gebracht: kein Mann hat. dabey die Patrontaſche abzulegen.

"*) Mannſchaft , welche entfernte Poſten zu beziehen , oder von ciner andern Station auf die Wache zu fommen hat , muß jedesmal den Torniſter ſelb mitnehmen, Ueberhaupt iſt dies vorzuzichen“" gs Per

Soldat ſi daran gewöhnt , den Hahrſak Ë. und ſeine Habſeligkeiten eingepakt bé