Reglement für die eidgenössischen Trupen über die innern Einrichtungen, die Disziplin und die Dienst-Ordnung für jeden Grad

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major übermacht. Er wird verfaßt wie nebenſtehene des Beyſpiel zeigt, - '

Giebt es aufden Wachten, Nachtpoſten (Schild» wachten welche nür des Nachts aufgeführt werden) ſo müſſen dieſe im Rapport beſonders aufgeführt werden, und es heißt denn im Rapport : „Halten Schildwachten ” „, bey Tag” 5» bey Nacht. ”

Wenn ein Korporal Poſten - Konmimandant iſt, ſo ſhift er den âltéſten Gemeinen , ſowohl mit den Rapporte, als auh um die Loſung (das Wort welches die detaſchixten und Korporals - Poſten ers halten) ; dieſer führt auch die Schildwachten auf, indem dies der Korporal als Wachtkommandant nicht thun darf.

Wenn eine Juſpekzion von dem Hauptmann "von dex Polizey gemacht wird, ſo tritt jedesmal die Mannſchaft vor die Wachtſtube, mit oder ohne Gewehr , je nachdem folches befohlen worden. |

Auf den Thorwachten tritt die Mannſchaft | ſowohl bey Oeffnung als Schließung der Thore in's Gewehe. Beym Oefnen ſendet der Wachtklommandant den Korporal von der Konſinje mit zwey Gemeinen erſt durch das kleine Pôrtlein hinaus 40 bis 60 Schritte vor das Thor umn zu beobachten, ob ſi< niemand in feindſeliger Abſicht nähere , mittlers weile wird das Thor geöffnet. Sowohl bey'm Oefnen als Schließen giebt dex Pöſtei- Schef die br-