Reglement für die eidgenössischen Trupen über die innern Einrichtungen, die Disziplin und die Dienst-Ordnung für jeden Grad

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uothigte Mannſchaft zur Hülfe, und ſorgt im ev ſtern Falle, daß nicht zu viele Leute auf einmal durch das Thor ſtürmen und ſomit die nôthige Polizey - Aufſicht verhindern , worauf der vor das Thor abgeſchikte Korporal mit 2 Mann vorzüglich zu: ſehen haben.

Alle detaſchirten Poſten ſchi>en des Morgens cine Stunde nach Anbruch des Tages (oder zur befohIenen Stunde) den Früh-Rapport an den Wachtfommandanten desjenigen Poſten, an welchen ſie gewieſen ſind, oder von welchem ſie abhangen. Korporalspoſten ſenden — wenn nichts beſonderes anzuzeigen iſt, — die Meldung mündlich , durch dens» jenigen Gemeinen welcher die Schildwachten aufführt ; iſt aber ein Wachtmeiſter Kommandant cines Poſtens, ſo macht er einen ſchriftlichen Rapport.

Die Offiziere verfaſſen ſodann ihren Frührapport für den Herrn Plazmajor (hier der Aidemajor des Bataillons) gleich jenem auf dex Vorderſeite; mit dem Unterſchied , daß die angeführte Ausſezung der Poſten », bey der obern Mühle ſteht 2c. wegbleibt , hingegen aber .angeſezt wird ” :

die Parole war geſiern N. N.

Ronden und Patrulljen ſind richtig gegangen.

Extra-Ronden wurden geinacht: Um 1 Uhx durch Herrn Oberſtlieutenant O. Um 3 Uhr durch

Herrn Hauptmann von dex Polizey u, ſ. w.