Reglement für die eidgenössischen Trupen über die innern Einrichtungen, die Disziplin und die Dienst-Ordnung für jeden Grad

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auch jederzeit vor, und niemalen hinter der Schilds wacht vorbeygehen. EE

Eine Schildwacht ſoil von Niemand eine Kona finie annehmen, oder dieſelbe ändern laſſen, ſie ‘auch Niemanden mittheilen , als im Beyſeyn des Wachts fommandanten, des Aufführ - Korporals oder eines Inſpekzions + oder Ronde - Offiziers ; eben ſo wenig darf ſie fich von jemand anders als durch den Auf führ- Korporal ablôſen láſſen, oder gar ohne Abs lóſung ihren Poſten verlaſſen, Einer der größten Fehler der ſtrenge beſtraft werden muß. Eine Schildwacht darf niemalen auh nicht einmal im Schilterhaus ihr Gewehx aus der Hand ſtellen , es auch niemanden übergeben, und wenn es die eigenen Offiziere der Kömpanie 1vâren.

Sie ſoll ſ< nicht niederſeten, nicht ſ{lafen; (bey großer Strafe )z nicht pfeifen , ſingen, leſen, eſſen , trinkèn, Tabakrauchen und mit Niemanden (wenn es nicht nôthig iſt) reden , und wenn es ja geſchieht , ſo muß es mit. furzen Worten geſchehenz auf die an ſie gemachte Fragen ſoll ſie mit Ja oder Liein antworten, und ſich in keine Geſpräche einlaſſen.

Nie darf ſie in das Schilterhaus gehen (alſo auch des Nachts nicht,) als- bey ſchlechtem Wetter; aber auch dann muß ſie aus. demſelben . heraustresten , wenn ſie eine hohe Militärperſon , cine bewaffnete Truppe oder. etwas nahe anructen ſieht.

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