Reglement für die eidgenössischen Trupen über die innern Einrichtungen, die Disziplin und die Dienst-Ordnung für jeden Grad

i DOS = Schild wachten.

attle Schildwachten ſollen von den Herrn of fiziers , Unteroffiziers und Soldaten mit beſonderm Reſpekt behandelt werden. Auf ihren Ruf, ſogar auf ihren Wink muß alles vom General bis zum lezten Gemeinen gehorchen z ſie ſind gleichſam ein unangreifbares Heilighum , das von niemanden Befehle annimmt, ſondern ſ< einzig an die Kons ſnje hält. Hiervon muß man den Soldaten einen hohen Begrif beybringen ; er entſchädigt ihn für ſv manches Múhevolle das ex auszuſtchen , manche Leiden die er zu ertragen hat.

Wer daher auch eine Schildwacht , ſey es mit Worten oder Handlungen herabwürdigt , ſie nicht achtet, odex ſich gar an ihr vergreift oder ſie ſchimpft, der muß und wäre es ſelb der Hauptmann des Mannes, auf das ſchârfſte beſtraſt werden, ia ſogar auch in dem Fall , daß die Schildwacht durchaus Unrecht gehabt hätte.

Hat die Schildwacht ſi verfehlt, ſo- melde man es dem Kommandanten der Wache von wo ſie aufgeführt werden, damit ſie abgelóſ und das Weitere verfügt werde,

, Dié Herren Offiziere müſſen voy den Schildwachten den Hut abziehen , die Unteroffiziere und Soldaten die linke Hand an den Hut bringen;