Serbiens Freiheitskrieg und Milosch : aus dem Französischen

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Staatsbeamten aller Klaſſen können nur nach dem Range und der hierarchiſchen Stufenleiter vor ſih gehen. Jeder Ort wählt ſeine Municicalráthe, die Knáſen ſtellen die Ziffer der Auflagen feſt und erheben dieſelben ; dieſe Behörden verwalten ſelbſt die Gemeindekaſſenz jede Gegend zahlt na< ihrer Wohlhabenheitz die Gemeinden haben das Recht, ihre Grundſtücke zu verpachten; das Eigenthumsrecht der Bürger iſ ein ganz vollſtändiges, und ſie können darüber verfügen;z die Frohnen ſind abgeſchafft.

Die regelmäßigen Truppen beſtehen: das Regiment aus einem Bataillon von ſehs Compagnien, einer halben Escadron Cavallerie und ſechzig Mann Artillerie.

Für den Unterhalt des Fürſten und ſeiner Familie war erſt die Summe von 300,090 Gulden votirt, in Betracht der gewöhnlichen Koſten der Repräſentation, und noch mehr wegen der Gaſtfreiheit, welche er großmüthig gegen die Behörden der entfernten Diſtrikte ausúbte und gegen Jedermann, der nach der Reſidenz kam, um mit ihm zu ſprechen. Miloſch fand dieſe Zahl zu hoh: „Es iſt, ſagte er, an zweihundert Tauſend Gulden genug, und das wäre noh zu viel, wenn ih nicht bei Gelegenheit mit d.n Bedürftigen theilen müßte.“

Das ſind die Grundlagen des organiſchen Statuts von 1837.