Serbiens Freiheitskrieg und Milosch : aus dem Französischen

Ueunzehntes Kapitel.

Ruſſiſche JIntriguen.

Rußland war nicht zur Reviſion der Verfaſſung mitberufen worden, wie fie in Belgrad eben proclamirt worden war! . . , es erfuhr deren Inhalt erſt mit denen zugleich, welche das Opfer derſelben waren, und ſein Zorn war groß, troß der Verſtümmlungen, welchen man ſie ausgeſeßt hatte, ſie doh noch fo verwegen und demokratiſch zu finden. Aber Rußland hat das Princip: einmal geſchehene Dinge gelten zu laſſen, wohlverſtanden, indem es ſich reſervirt, nach Gelegenheit deren Eventualitäten auszubeutenz dieſen Punkt wird man es niemals vernachläſſigen ſehen. Hier hatte es ihm nicht gelingen können, Alles zu verhindern, was es wollte, es entſchloß ſich daher, auf andere Weiſe zu ſehen, wie es die Verhältniſſe benußen könne . ..

Und vor Allem müſſen wir uns hier des Zornes