Vorlesungen über eine künstige Theorie des Opfers oder des Kultus : zugleich als Einleitung und Einladung zu einer neuen mit Erläuterungen versehenen Ausgabe der bedeutendsten Schriften von Jacob Böhm und S. Martin

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weis feines Treubruchs (Nicht Worthaltens) und ver Ehiberger fenheit, dev ev fich jchuldig machte, Webrigens Fanır eine Theorie oder dem irdich gewordnen Menfhen nöthig gewordnen, befon dern Dffenbarungsweire nur von diefem Standyunfte ausgehen,

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&s ift oben (S. 21.) beimerft worden, daß die ttegatide Selbheit fih (in fo fern man fe fich vollendet denft) als Macht nach aufen nur durch ihr gelichene (zugelaffene ) oder durch ufurpirte Kräfte und Attribute geltend machert Fann, Sn dem einen und in dem andern Fall wird fe fich aber nothwendig gegen die ihrer Macht beimgefallnen Mefen, als diefe ihres Eigenthbums (Beftizthums) und ihrer Freiheit zugleich beraubend fund geben. Durch jede Nfurpation (34) wird nämlich Tomwohl der rechtliche Befiser unfrer, weil er die freie Difpofition über feine Attribute oder Manifeflationsgrgane und Mittel feiner Fahigfeiten verliert, als diefe Attribute unfrei werden, weil fie in einen ihnen fremden und nicht Fonititutiven Elemente zu wirken geswungen werden. Moraus man Tos wohl den Zufammenhang des Begriffs der Ufurvation mit jenem der negativen Selbheit einfieht, als mit jenem der Snechtichaft und dev Sterilität, oder daß nur der rechtliche Befiz, beide, den Befizer und das Bellsthum, frei und vroduftid macht.