Vorlesungen über eine künstige Theorie des Opfers oder des Kultus : zugleich als Einleitung und Einladung zu einer neuen mit Erläuterungen versehenen Ausgabe der bedeutendsten Schriften von Jacob Böhm und S. Martin

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fo lange inwohnend, als e8 in der wachsthimlichen Depen: denz und Union mit ihm bleibt. Das bisher zum Behuf eis ner Theorie des Dpfers erponirte Gefeß der ZTranspofition widerlegt auch den Srrthum jener, welche das fogenannte Prineip Anfang) des Bofen oder der Bosheit und Verderbtheit eines Seyenden in was andrem fuchen, ald in einer in nern abnormen Kelation und Verfestheit der Effentien veffelben, nämlich in einer eignen uranfänglich oder vielmehr uns anfänglich böfen Effenz. Wogegen man von einer in einer freien Kreatur aufgefommnen und in ihr haffenden Bertehrtheit fi Nechenfchaft geben Fann, wenn man diefe einer abnormen DVerfestheit (derangement) der conftitutivern Elemente eines folhen Seyenden zufchreibt und erwägt, daß ihm die Firation oder Unverfesbarfeit jener zwar aufgegeben, aber nicht gegeben oder angefchaffen werden Eonnte *), fo wie man hieraus auch die Mittheilbarfeit, Verbreitbarfeit oder Fortfeßbarfeit einer folchen abnormen Berfegtheit oder normalen Gefeßtheit C Gefeglichkeit) von einem WWBefen in ein anz dreg einfteht, Diefe mögen nun frei oder unfrei feyn, deren Begriff denn eben jener der Transpofition (Uebertragung ) und der Derivafion (Ableitung) ift, welcher jenem des Dpfers und Kultus, fomit aller Religion zum Grunde liegt. Was nämlic die unfreien Naturen betrifft, fo muß mar 3: DB. Bieher die fogenannte Mittheilung der Eleftricität rechnen, welche ein eleftrifcher Koryer auf einen in feine Wirkungsiphäre Ciedod) außer der Schlagweite und alfo au: per der wirklichen Ertheilung der Eleftricität) gebrachten

von einem verftorbnen Manne, Namens Sefus handle, von welhen Paulus (die Ehriften) behaupten, daß Er Lebe? Aus dem hiftorifch gewußten Tod des Erlöfers haben folglich die <heologen fein innerlich uns präfentes Leben, fo wie aus biefem fein Verftorbenfeyn nachzumweifen.

*) Die Vorftellung eines Angefchaffenfeyns einer firirten Güte’ ober Nichtgüte hübe den Begriff der einen wie ber andern in ber freien Kreatur auf,