Aufschlüsse zur Magie aus geprüften Erfahrungen über verborgene philosophische Wissenschaften und verdeckte Geheimnisse der Natur

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Alles in der Natur fjt eine Rette; die Erfenntniß verhält fi) nad) dem Wollen in jeinem Werden; das Wollen in feinem Sepn nad) der Exfenntniß. Die Erfenntniß ift die Determination des Willens; daher ift der Wille in feinem Seyn die Solge der Erkenntnis; allein der Wille in jeinem Werden muß vor diejer Determination jepn, und diejes it die Willenskraft, denn in der Drönung der Dinge ift Ujah, Wirkung, Solge. Willenskraft, £rfenntniß, Willenstrieb.

Wie entjteht aber im Menjchen das Wollen in jeinem Wer: den, und das Wollen in jeinem Sepn!

Das Wollen in jeinem Werden entjteht im Menjchen zuerjt durch jeine Selbjtliebe; dieje führt ihn zur jinnlihen £rfenntniß jinnlihen Gutes, und dieje jinnlihe Erfenntnig zum jinnlihen Wollen.

Dieje Selbitliebe führt ihn au) zu Gegenftänden aufjer jich, und lehrt ihn auch für andere wollen; jo it aud die Gra‚dation von Selbjtliebe zur Menjhenliebe. Der Menjc erhält eine doppelte Kraft jeines Wollens, und daher vermehrt ji) der Kreis jeiner Erfenntniß, und wird von der Liebe anderer determinitt.

der Menjch bejitt Kräfte, Sähigkeiten und Triebe.

Die Stepheit it eine Sähigfeit, das Wollen mit dem £rfennen zu verbinden; hätte der Menjc dieje Fähigkeit nicht, jo fönnte er nidjt wollen.

Der Wille in feinem Werden ijt eine Folge der Sreyheit, wie der Wille in jeinem Seyn eine Solge der Erfenntniß ift.

£s giebt Erfenntnißtriebe, und Willenstriebe; Erfenntniffräjte und Willensträfte.

Die Srkenntnistriebe veredeln die Willensfraft, und die veredelte Willenstraft giebt neue Erfenntnißtriebe, wodurd veredelte Willenskraft entjteht, die wieder auf die Erfenntniß zurüdwirkt, die Erkenntnipfräfte verftärkt, und vervolllomm: nete Willensfräfte dur dieje verjtärkte Erfenntnißkraft bervorbringt. Sott it Güte und Wahrheit, wie wir im Doraus erklärt haben; jein £rfennen it Süte, jein Wollen Wahrheit. Nad diejem Wollen verhält jid feine höchfte Reinheit.

Die Derbindung des geiftigen Willens mit der geiftigen £rfenntniß, ift die Derbindung der Exfenntniß des Guten mit