Begebenheiten und Unruhen im Bisthum Lüttich

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dei gefährliche Unruhen Lüttichs die Erfüllung der erſten Pflicht , welche ihm als Reichsſtand und Kreisdirector obliegt , df: fentliche Ruhe und Ordnung in ſeinen Kreislanden zu erhalten, im höchſten Grad erheiſchten , und ſeine Macht und Anſchen im Reich ihn vorzüglich dazu fähig machten, ſih von dem kaiſerlichen Auftrag losgeſagt , und dabey no< ein Beiſpiel für andere Kreisdirectoren gegeben hätte, wodurch dieſelbe“ ſich hätten für mehr berechtigt halten können , bisweilen aus Urſachen, die niht immer ſo ganz von den Geſezen gebilligt ſind, die ihnen von den Reichsges richten Übertragene Executionen von ſih abzulehuen. Ach muß endlih noch einiges úber den Einwurf bemerken, welcher gegen die Geſezmäßigkeit des Verfahrens des Cleviſchen Directorii aus der Urſache gemacht wird, weil es ſich in. dieſer Sache nicht nah der Mehrheit. der Stimmen ſeiner beiden Con-