Bibliothek der Unterhaltung und des Wissens : mit Original-Beiträgen der hervorragendsten Schriftsteller und Gelehrten. Bd. 5.

Roman von Adolph Strecfuß. 25

hat, die jungen Mädchen würden in denſelben nux ver= dorben und zu frivolen Balldamen erzogen, hat in dem Teſtamente ausdrü>li< verboten, daß i< Klara zur Erziehung in ein ſolches Fnſtitut ſchi>e. Verleße ih dieſe Beſtimmungen des Teſtamentes, dann wird Klara die Univerſalerbin, die Güter werden gerichtlih taxixt und i< - erhalte nux den geſeßlih mir zukommenden Pflichttheil von der Erbſchaft. Derſelbe Fall tritt ein, wenn Klara dur unfreundliche Behandlung von mix oder meiner Frau das Teſtament beſtimmt dies ausdrü>li<h — gezwungen ivird, vor ihrer Verheirathung oder ihrer Mündigkeit mein Haus zu verlaſſen; ob Klara hiezu wirflih dur< meine oder meiner Frau Schuld berechtigt iſt, hat ein Schiedsgericht zu entſcheiden. Dex Vater hat alle in einem ſolchen Falle nux denfbaren Möglichkeiten vorausgeſehen, das Teſtament iſ unter Beihilfe eines vortrefflichen Juriſten , des Juſtizrath Herder, abgefaßt, es zeigt feine Lücfe und iſt unumſtößlich, ih würde nichts dagegen thun fönnen, auh wenn i< fo pietätlos wäre, den leßten Willen meines Vaters mißachten zu wollen.“

„Kennt Klara die Beſtimmungen des Teſtaments?“

„SJ glaube wohl, daß thr der Juſtizrath die Haupt= beſtimmungen mitgetheilt hat. Ex iſt ihr Taufpathe, und ſie iſt ſein Liebling. Gegen Dich, ih kann es Dix nicht verhehlen, hat er ſtets ein Voruxtheil gehabt; ih glaube, Du haſt ihn, den alten Freund des Vaters, etwas von oben herab behandelt und thn hiedur< {wer beleidigt. Ich denke, Frauchen, Du wirſt nun wohl einſehen, daß ih Klara nicht in ein Jnſtitut bringen könnte, auh wenn