Bibliothek der Unterhaltung und des Wissens : mit Original-Beiträgen der hervorragendsten Schriftsteller und Gelehrten. Bd. 7.

240 Die Menſchenfreſſerhöhle in Schottland.

betreten und nur Menſchen aufgeſucht hatten, um ſie zu tödten.

Nur mit Mühe hielt man die draußen wartende, bei dem Anbli> dex ſcheußlichen, faſt unbekleideten, verthierten Menſchenfreſſerbande wild aufgeregte Volksmenge zurüd, ſonſt wäre Beane und ſein Geſchle<ht auf dem Schauplaße ſeiner Unthaten in Stücke zerriſſen worden. Die noch vorz handenen Gliedmaßen und die gebleichten Knochen der unglü>lichen Opfer wurden herausgeſchafft und ſpäter in geweihter Erde beigeſeßt. Die großen Haufen von Geld und Koſtbarkeiten, die von den Ermordeten herrührend in der Höhle gelagert hatten, ohne daß die Bewohner dafür Verwendung gehabt hätten, wurden mit den gefangenen Mördern nah Edinburg geführt, und ſoweit es ſich eben feſtſtellen ließ, an die Erbberechtigten vertheilt.

Und dann begann der Monſtreprozeß gegen Beane und ſeine Mitſchuldigen, der damals und auh ſpäter in juriſti-z ſchen Kreiſen beſonders deswegen von hohem Jntereſſe war, weil dex Verbrechen, wie ſie hier begangen worden waren, in feinem Kodex gedacht war, und jedes andere Verbrechen, deren ſih die Bande ja zahlreiche zu Schulden hatte kom= men laſſen, na<h dem alten Recht au<h einzeln beſtraft werden mußte. Von dieſer Beſtrafung wurde auh das fleinſte Kind niht au8genommen.

Füx die Aburtheilung dieſer unerhörten Verbrechen wurde in Edinburg ein beſonderer Gerichtshof gebildet und der Spruch deſſelben zur Begutachtung an die Uni= verſitäten des engliſchen Königreichs eingeſandt; ſelbſt von der Juriſtenfakultät der Univerſität von Paris ſoll über